JUGENDSCHUTZ
Prof. Dr. Borrmann ist Inhaber eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a Abs. 2 BZRG.
Schutzkonzept und Medienumgang
Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst und gestalten Unterricht, Kommunikation sowie gegebenenfalls begleitende Onlineangebote so, dass Minderjährige in einer sicheren, respektvollen und förderlichen Lernumgebung lernen können. Wir tolerieren keinerlei Mobbing, Belästigung, diskriminierendes Verhalten oder sonstige Grenzverletzungen; Hinweise hierauf werden von uns umgehend geprüft und, je nach Sachlage, mit geeigneten Maßnahmen beantwortet. Dies umfasst beispielsweise klärende Gespräche, die Einschränkung oder Beendigung der Zusammenarbeit, die Einbindung von Erziehungsberechtigten sowie bei konkreten Anhaltspunkten für Gefährdungen die Hinzuziehung zuständiger Stellen. Die Bildrechte von Kindern sind dabei besonders schützenswert; daher werden Bildaufnahmen grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erstellt oder verwendet.
Für unsere Website und digitale Inhalte gilt zusätzlich: Wir achten darauf, keine jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte bereitzustellen und binden externe Inhalte nur verantwortungsvoll ein. Sofern interaktive Funktionen wie Kommentare oder Uploads angeboten werden, erfolgt dies mit angemessenen Regeln und, soweit praktikabel, einer Moderation. Mit Ausnahme dieser Webseite sind wir nicht in sozialen Medien präsent und geben grundsätzlich keine Inhalte, Fotos oder personenbezogenen Daten an soziale Netzwerke weiter.
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Schüler:innen können sich bei Fragen oder Hinweisen jederzeit vertraulich an uns wenden (Kontakt: info@lernlabor-borrmann.de). Der rechtliche Rahmen für den Schutz Minderjähriger ergibt sich unter anderem aus dem Jugendschutzgesetz sowie dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
