JUGENDSCHUTZ
Jugendschutz
Prof. Borrmann ist Inhaber eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a Abs. 2 BZRG.
Als Nachhilfeschule nehmen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst und gestalten Unterricht, Kommunikation und ggf. begleitende Online-Angebote so, dass Minderjährige in einer sicheren, respektvollen und förderlichen Lernumgebung lernen können. Wir tolerieren keinerlei Mobbing, Belästigung, diskriminierendes Verhalten oder sonstige Grenzverletzungen; Hinweise hierauf werden von uns ernst genommen, geprüft und – je nach Lage – mit geeigneten Maßnahmen beantwortet (z. B. klärende Gespräche, Einschränkung/Beendigung der Zusammenarbeit, Einbindung von Erziehungsberechtigten; bei konkreten Anhaltspunkten für Gefährdungen ggf. Hinzuziehung zuständiger Stellen). Für unsere Website und digitale Inhalte gilt zusätzlich: Wir achten darauf, keine jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte bereitzustellen und binden externe Inhalte nur verantwortungsvoll ein; sofern interaktive Funktionen (z. B. Kommentare/Uploads) angeboten werden, erfolgt dies mit angemessenen Regeln und – soweit praktikabel – Moderation. Eltern/Erziehungsberechtigte sowie Schüler:innen können sich bei Fragen oder Hinweisen jederzeit vertraulich an uns wenden (Kontakt: info@lernlabor-borrmann.de). Der rechtliche Rahmen für den Schutz Minderjähriger ergibt sich u. a. aus dem Jugendschutzgesetz sowie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
